Leistungen, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht bezahlt werden, aber dennoch sinnvoll sind:
- oberflächliches Peeling
- Haut-Screening außerhalb des gesetzlichen Rahmens
- Hautkrebsfrüherkennung durch computerunterstützte Dermatoskopie
- Entfernung von gutartigen, störenden Neubildungen
- Faltenbehandlung mit Botulinumtoxin A, Hyaluronsäure
- Behandlung übermäßigen Schwitzens (Hyperhidrosis) mit Botolinumtoxin A
Die Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) gehören nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Wir informieren Sie gern über die Behandlungsverfahren und Kosten.
Berufskrankheiten
- Diagnostik, Therapie von berufsbedingten Hauterkrankungen
- Hautarztverfahren - Meldung an die Berufsgenossenschaften (BG) bei Verdacht auf berufsbedingte Hauterkrankungen
- Betreuung von BG-Patienten
- Durchführung von Begutachtungen für die BG